Arbeiten wir zusammen
Ein auf jeden Auftrag abgestimmter Ansatz
Jede Anfrage wird vorgängig analysiert. Dabei werden insbesondere die Situation, die Legitimität der Anfrage, die verfolgten Ziele und die einsetzbaren Mittel geprüft. Die Ermittlungen werden unter Einhaltung des geltenden rechtlichen Rahmens sowie mit Diskretion, Vertraulichkeit und Verhältnismässigkeit durchgeführt.
Da jede Situation unterschiedlich ist, entwickelt FOCUS eine auf die Ziele des Auftrags und die für dessen Durchführung erforderlichen Mittel abgestimmte Ermittlungsstrategie. Die Einsatzmodalitäten und Honorare werden vorgängig mit dem Auftraggeber vereinbart.
Der Ablauf
Die Schritte unserer Zusammenarbeit
1. ERSTGESPRÄCH UND ANALYSE DER ANFRAGE
Der erste Austausch per Telefon, auf elektronischem Weg oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs ist kostenlos und unverbindlich. Er dient dazu, die Situation zu verstehen, die Bedürfnisse des Auftraggebers zu ermitteln und die Ziele der Ermittlung festzulegen.
Auf dieser Grundlage prüfen wir die Möglichkeiten eines Einsatzes, die erforderlichen Mittel sowie die Modalitäten des Auftrags. Anschliessend kann eine Kostenschätzung oder, sofern es die Art des Auftrags erlaubt, eine Pauschalofferte erstellt werden.
2. ERSTELLUNG DES AUFTRAGS
Sobald die Voraussetzungen für einen Einsatz erfüllt sind, wird ein schriftlicher Auftrag erstellt und von den Parteien unterzeichnet. Darin werden insbesondere der Kontext des Auftrags, die verfolgten Ziele, die Einsatzmodalitäten sowie die vereinbarten finanziellen Bedingungen festgehalten.
Dieser Schritt ermöglicht es, den Rahmen, innerhalb dessen die Ermittlungen durchgeführt werden, klar zu definieren.
3. DURCHFÜHRUNG DER ERMITTLUNG
Die Ermittlung wird gemäss den im Auftrag festgelegten Zielen und Rahmenbedingungen durchgeführt. Je nach Bedarf kann sie Ermittlungen vor Ort, Recherchen und Überprüfungen von Informationen, OSINT, Dokumentenanalysen sowie weitere an die Situation angepasste Massnahmen umfassen.
Der Auftraggeber wird gemäss den vereinbarten Modalitäten über den Verlauf des Auftrags informiert, insbesondere wenn wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden oder eine Anpassung der Strategie erforderlich erscheint.
4. BERICHT UND ERGEBNISPRÄSENTATION
Nach Abschluss des Auftrags werden die getroffenen Feststellungen in einem schriftlichen, strukturierten und chronologischen Bericht festgehalten. Je nach Art der Ermittlung und den gesammelten Erkenntnissen kann dieser durch Fotografien, Videos, Dokumente oder andere relevante Unterlagen ergänzt werden.
Der Bericht dient dazu, dem Auftraggeber eine faktenbasierte und dokumentierte Darstellung der durchgeführten Ermittlungen zur Verfügung zu stellen, die – sofern es die Umstände erlauben – im Rahmen der von ihm beabsichtigten weiteren Schritte verwendet werden kann.
